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Wie bewerbe ich mich?

Sie bewerben sich direkt an der jeweiligen Hochschule, an der Sie zugelassen werden wollen. Die Aufnahme neuer Studiengruppen findet je nach Standort im Winter- und/oder Sommersemester statt.

Grafik: Aufnahme zum Sommersemester: Berlin, Fulda, Koblenz, Münster, Potsdam, Wiesbaden. Aufnahme zum Wintersemester: Berlin, Koblenz, München, Münster, Wiesbaden

Wie erhalte ich einen Studienplatz?

Für den Studiengang BASA-online gibt es spezifische Zulassungsverfahren, die nachfolgend allgemein vorgestellt werden. Da diese standortspezifisch variieren, werden innerhalb des Online-Studienwahlassistenten keine hochschulspezifischen Fragen zur Zulassung geklärt. Bitte informieren Sie sich daher auch bei der entsprechenden Hochschule, an der Sie sich bewerben wollen.

Es stehen pro Bewerbungsphase ca. 35 Studienplätze je Hochschule zur Verfügung. In der Regel gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:

  • Hochschulzugangsberechtigung: Eine Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife) oder der Nachweis einer beruflichen Qualifikation (d. h. abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender mehrjähriger Berufserfahrung).
  • Berufstätigkeit vor dem Studium: An einigen Verbundhochschulen ist eine einschlägige berufliche Tätigkeit im Bereich der Sozialen Arbeit vor dem Studium nachzuweisen. Der Umfang (mind. 15 bzw. 19 Wochenstunden) und die Dauer (mind. 1,5 bzw. 3 Jahre) der Berufspraxis variieren je nach Standort. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule, bei der Sie sich bewerben wollen.
  • Berufstätigkeit während des Studiums: Der Nachweis einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit während des Studiums im Bereich der Sozialen Arbeit mit mind. 15 Wochenstunden muss an allen BASA-online Standorten erbracht werden (der Mindestumfang variiert je nach Bundesland zwischen 15 und 19 Wochenstunden).

einschlägig berufliche Tätigkeiten im Bereich der Sozialen Arbeit

Bitte informieren Sie sich ebenfalls bei der für Sie in Betracht kommenden Hochschule, welche beruflichen Tätigkeiten als einschlägig betrachtet werden. Hierzu können Sie sich vorab an der Definition des Berufsbildes der Sozialarbeiter*innen/-pädagog*innen der DBSH orientieren.

Studienplatzwechsel, Zweitstudium, ohne HZB bzw. ausländische HZB

Falls Sie zur Gruppe der Studienplatzwechsler*innen, Zweitstudienbewerber*innen bzw. Bewerber*innen ohne oder mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung gehören, beachten Sie bitte die jeweiligen spezifischen Regelungen vor Ort.

Fristen

Für die Bewerbung gelten folgende Fristen, bis zu denen Ihre Unterlagen vollständig eingegangen sein müssen. Unvollständige und/oder nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen werden im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt. Für Bewerber*innen, die sich als Studienplatzwechsler*innen auf ein höheres Fachsemester bewerben, gelten ggf. andere Fristen.

 

ASH Berlin 01.12.–15.01. (zum Sommersemester)

01.06.–15.07. (zum Wintersemester)

HS Fulda 01.12.–15.01. (zum Sommersemester)
HS Koblenz 01.11.–15.01. (zum Sommersemester)

01.05.–15.07. (zum Wintersemester)

HS München 02.05.–15.07. (zum Wintersemester)
FH Münster 15.10.–15.12. (zum Sommersemester)

01.04.–01.06. (zum Wintersemester)

FH Potsdam 01.11.–15.01. (zum Sommersemester)
HS RheinMain ca. 01.12–15.01. (zum Sommersemester)

ca. 01.06–15.07. (zum Wintersemester)

Nach einer Prüfung der formalen Zugangsvoraussetzungen werden die Bewerber*innen nach einem hochschuleigenen Zulassungs- und Auswahlverfahren ausgewählt. An einigen Hochschulen werden zur Verbesserung der Chancen auf einen Studienplatz zudem weitere Nachweise berücksichtigt, wie z. B. studienrelevante Berufsausbildungen, einschlägige Berufserfahrung/Weiterbildungen und Sprachkenntnisse.

Zusätzlich werden an einigen Hochschulen des Verbundes (HS Fulda, FH Potsdam, FH Münster, HS RheinMain) ein Auswahlgespräch und Testverfahren zur Feststellung der studiengangsbezogenen besonderen Eignung durchgeführt. Diese Eignungsfeststellung erfolgt an der jeweiligen Hochschule in einem Verfahren, in dem u. a. folgende Aspekte abgefragt werden:

  • die Studienmotive,
  • die ins Auge gefasste berufliche Perspektive,
  • die Pläne zur Vereinbarkeit von Studium, Berufstätigkeit und Familienzeit während der kommenden vier Jahre,
  • das wissenschaftliche Textverständnis und
  • die Fähigkeiten im Umgang mit PC und Internet.

Sind noch Fragen offen geblieben?
Häufig gestellte Fragen
zur Bewerbung (FAQ)

Welche Vorbildungsnachweise als HZB anerkannt werden, ist länderspezifisch geregelt. An allen Hochschulen des Verbundes werden folgende Abschlüsse anerkannt:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur),
  • Fachhochschulreife,
  • fachgebundene Hochschulreife.

Darüber hinaus ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, ohne eine HZB zu studieren (siehe nächste Frage). Falls Sie mehr als eine HZB nachweisen können, empfehlen wir die Bewerbung mit der bestbenoteten HZB.

Ja, auch ohne Abitur ist es bundesweit möglich, zu studieren. Jedoch unterscheiden sich die gesetzlichen Regelungen und auch die Zulassungskriterien je nach Bundesland und teilweise auch je nach Hochschule. Ein sogenannter fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ist dann gegeben, wenn Sie erfolgreich eine mindestens zweijährige Berufsausbilung und anschließende mehrjährige Berufserfahrung vorweisen können. Bitte informieren Sie sich hierzu genauer bei den entsprechenden BASA-online-Verbundhochschulen, da dies länderspezifisch unterschiedlich geregelt ist.

Ja, in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden vorhandene Wartesemester bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt. Wartesemester ergeben sich aus der Zeit zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und dem Beginn des Studiums und werden nach Halbjahren berechnet. Sie erlöschen, wenn Sie sich an einer Hochschule in Deutschland einschreiben. Das Auswahlverfahren ist in den entsprechenden Satzungen/Ordnungen der jeweiligen Hochschule geregelt. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie in Betracht kommende Hochschule.

Als einschlägige Berufspraxis werden Tätigkeiten in der Sozialen Arbeit anerkannt, die im professionellen Umfeld mit entsprechendem Feedback/Anleitungen/Weisungsbefugnis verbunden sind. Genauere Informationen über das Berufsbild der Sozialarbeiter*innen/-pädagog*innen der DBSH können Sie dem PDF entnehmen oder bei der Studiengangskoordination der entsprechenden Hochschule erfragen.

Nicht an allen Hochschulen des Verbundes ist die studienbegleitende Berufstätigkeit verpflichtend. An den Hochschulen, die diese jedoch vorsehen, führt der Verlust der Arbeitsstelle nicht automatisch zum Studienabbruch. Es ist jedoch in diesem Fall zwingend notwendig, sowohl mit dem Immatrikulationsamt der entsprechenden Hochschule in Kontakt zu treten als auch ein Beratungsgespräch bei der Studiengangskoordination Ihrer Hochschule wahrzunehmen.

Der Studiengang BASA-online zeichnet sich durch seine heterogenen Studiengruppen aus, was sich ebenfalls in einem höheren Durchschnittsalter widerspiegelt. Wer jedoch bei der Bewerbung bis zu der jeweiligen Bewerbungsfrist das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird am Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen nur beteiligt, wenn für das Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Bewerber*in schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen. Dies wird im Einzelfall von der jeweiligen Hochschule geprüft. Bitte kontaktieren Sie daher das Studienbüro der für Sie in Betracht kommenden Hochschule.

Studien- und Prüfungsleistungen können grundsätzlich angerechnet werden, wenn die Gleichwertigkeit gegeben ist. Dies wird im Einzelfall an der entsprechenden Hochschule geprüft. Vorab können Sie bereits mit dem Modulkatalog überprüfen, welche erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ggf. inhaltlich anrechenbar sind.

Im Sinne der strukturellen und sozialen Durchlässigkeit der Bildungssysteme und des Lebenslangen Lernens können prinzipiell außerhochschulisch erworbene Kompetenzen angerechnet werden und bis zu 50 Prozent eines Studiums ersetzen. Hierzu zählen Kompetenzen, die nachweislich in der beruflichen Bildung, beruflichen Tätigkeit oder im Rahmen anderer kompetenzfördernder Tätigkeiten erworben wurden und die hinsichtlich der Inhalte und des Niveaus gleichwertig mit den Studieninhalten sind und auf einzelne Studienmodule zutreffen (siehe Modulhandkatalog). Die Anrechnung kann zu einer zeitlichen Verkürzung des Studiums oder Verringerung der Arbeitsbelastung führen. Die Anrechungsverfahren unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Bitte informieren Sie sich daher vor Ort.

Sollten Sie alle Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Hochschule für den Studiengang BASA-online erfüllen, ist grundsätzlich ein Studienplatzwechsel möglich. Studieren Sie bereits an einer unserer Verbundhochschulen, ist ein Wechsel ab dem 2. Semester möglich. In beiden Fällen bewerben Sie sich als Studienplatzwechsler*in in dem entsprechenden Bewerbungszeitraum an der jeweiligen Hochschule. Zulassungen können jedoch nur in dem Umfang erteilt werden, wie Studienplätze in dem beantragten Fachsemester an der jeweiligen Hochschule frei geworden sind. Falls Sie in Ihrem bisherigen Studium eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, ist eine Immatrikulation aus prüfungsrechtlichen Gründen im selben Studiengang allerdings nicht mehr zulässig.

Für viele unserer Studierenden ist das Thema Studieren mit Kind(ern) von großer Bedeutung, da das durchschnittliche Alter deutlich höher ist als in den regulären Präsenzstudiengängen. An allen Hochschulen des BASA-online Verbunds werden spezifische Beratungs-, Betreuungs- und Informationsangebote für (werdende) Mütter und (werdende) Väter in ihrem Studium bereitgestellt. Sie können sich unter folgenden Links an der für Sie in Betracht kommenden Hochschule informieren:

Sie können für die Präsenz-Termine des BASA-online-Studiengangs Bildungsurlaub in Anspruch nehmen. Bildungsurlaub ist zusätzlicher bezahlter Urlaub zum Zwecke der Weiterbildung. Ob allerdings ein Anspruch besteht, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Bundeslandes, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet. Einen allgemeinen Überblick hierzu bietet die Website zum Bildungsurlaub in Deutschland. Auch kann Ihnen hierzu die allgemeine Fernstudienberatung des zfhweitere Fragen beantworten.